
Beweissicherung
Das Gutachten ist der Grundstein zur Beweissicherung.
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und nicht gänzlich daran schuld. In diesem Fall sind Sie nur teilschuld. Sie müssen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung beweisen, dass dies auch der Fall ist und benötigen hierfür ein Haftpflichtgutachten.
Das Haftpflichtgutachten dient zur Beweissicherung. Selbst wenn Ihr Fahrzeug nicht durch einen Unfall beschädigt wurde, aber durch die Schuld eines anderen Fahrzeughalters, muss dies bewiesen werden.
Kaskogutachten - Verkehrsunfall selbst verschuldet?
Wenn Sie kaskoversichert sind, werden die zu erstattenden Kosten durch das Kaskogutachten errechnet. Falls die Versicherung ein Kaskogutachten erstellen ließ und Ihnen dies nicht zusagt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen auch bei dieser Angelegenheit weiter.
- Die Beweissicherung auf einen Blick
- Ermitteln von Schäden
- Nachforschung nicht angegebener Unfallschäden
- Mängelberichte jeglicher Art
- Kalkulation (fachgerechte Wiederherstellung, Reparaturtage)
- Ermitteln vom Wiederbeschaffungspreis
- Prüfen des Anspruchs auf einen Leihwagen; Berechnung der Kosten
- Diagnose der Wertminderung
Sie haben weitere Fragen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Beweissicherung - UTZT KFZ-SACHVERSTÄNDIGE GmbH